Was wäre ein Sommerurlaub ohne das herrliche Meer, einen traumhaften Strand und Getränke Ihrer Wahl zu jeder Zeit? Den ganzen Tag über stehen Ihnen im Joy Bar erfrischende Getränke zur Verfügung, damit jeder Moment am Strand unvergesslich wird
BAR
09:00-19:00
Unser Unternehmen wendet das in Artikel 51 des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 geregelte „prozentuale Lohnsystem“ an. In diesem Rahmen werden Ihrem Gehalt für alle von Ihnen in Anspruch genommenen und an Ihre Mitarbeiter ausgezahlten Zusatzleistungen 11,5 % („elfeinhalb Prozent“) hinzugerechnet.